Erstattung von Gutachten
Bereits 2011 hatte die Photovoltaik einen Anteil von 3 Prozent am deutschen Strommix. 2012 waren es schon 4,7 Prozent - allein bis August 2012 waren bereits als 1.223.000 Photovoltaik-Anlagen allein in Deutschland installiert.
In 2013 wird trotz eines abgeschwächten Zubautempos ein Überspringen der 5-Prozent-Marke erwartet (Photovoltaik BSW-Solar - Bundesverband Solarwirtschaft e.V.).
Gleichgültig, ob Sie selbst eine Photovoltaik-Anlage betreiben und die Betriebssicherheit oder wirksamer Blitzschutz im Vordergrund stehen. Oder falls die gesetzliche Gewährleistung Ihrer PV-Anlage bald abläuft. Auch falls Sie sich als Investor an einem Solarpark im Megawatt-Bereich beteiligen möchten und daher vorwiegend an der Werthaltigkeit Ihres potenziellen Investment interessiert sind.
Wir können Sie flexibel unterstützen!
- Checkliste Mangelprüfung
Risikominimierung für Schadensversicherer
- Angaben zum korrekten Anlagenbetrieb nach DIN EN 62 446 (Betriebs-Handbuch)
- Erhöhung der Betriebssicherheit durch Nachweis der regelmäßigen Wartung nach DIN EN 62 446
- Montage von Hinweisschildern zur Notabschaltung für die Feuerwehr
- Störungs-Früherkennung und Brandvermeidung
- Beherrschbare und damit versicherbare Risiken
Projektbegleitende Gutachten
- frühzeitige Einbindung eines unabhängigen Sachverständigen als Interessenvermittler zwischen Projektentwicklern, Herstellern, Eigentümern, Betreibern und Investoren
- ggf. Schiedsgutachten mit gemeinschaftlicher Beauftragung
- 3D-Simulation für Renditeberechung
- Minderertrag aufgrund von Moduldefekten
Investitionsschutz für Eigentümer und Teilhaber
In der Due Diligence Phase:
- Einhaltung der Bauvorschriften/LBO
- Realistische Ertragsprognose
- Auswahl und Auslegung der Komponenten entsprechen allg. anerkannten Regeln der Technik
- Nachweis von Schutzeinrichtungen (Notabschaltung, BSA, Überspannungsschutz)
Bei Verdacht vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung:
- Befundtatsachenerhebung zur Geltendmachung von ggf. vorhandenen Sach- oder Rechtsmängeln
Im stationären Betrieb:
- Vermeidung von Minderertrag
- keine unplanmäßigen Abschaltungen/Ertragsausfall
Sachverständiger für Photovoltaik-Anlagen
Geprüft durch die unabhängige Personenzertifizierstelle PersCert TÜV des TÜV Rheinland im Jahre 2012
Grundlage:
- DIN EN ISO 17024 als weltweit anerkanntes Regelwerk der Personenzertifizierung
- vereinheitlichte Arbeitsweise von Zertifizierungsstellen
- internationale Vergleichbarkeit & Anerkennung des Zertifikates
Dadurch Nachweis von Sachkunde in den Bereichen
- Fachgerechte Planung, Ertragsprognose und Installation von Photovoltaik Anlagen
- Elektroinstallation und Inbetriebnahme
- Baurecht, Normen, allgemein anerkannte Regeln der Technik
- Sachverständigenwissen