Erstattung von Gutachten

Bereits 2011 hatte die Photovoltaik einen Anteil von 3 Prozent am deutschen Strommix. 2012 waren es schon 4,7 Prozent - allein bis August 2012 waren bereits als 1.223.000 Photovoltaik-Anlagen allein in Deutschland installiert.

In 2013 wird trotz eines abgeschwächten Zubautempos ein Überspringen der 5-Prozent-Marke erwartet (Photovoltaik BSW-Solar - Bundesverband Solarwirtschaft e.V.).

Gleichgültig, ob Sie selbst eine Photovoltaik-Anlage betreiben und die Betriebssicherheit oder wirksamer Blitzschutz im Vordergrund stehen. Oder falls die gesetzliche Gewährleistung Ihrer PV-Anlage bald abläuft. Auch falls Sie sich als Investor an einem Solarpark im Megawatt-Bereich beteiligen möchten und daher vorwiegend an der Werthaltigkeit Ihres potenziellen Investment interessiert sind.

Wir können Sie flexibel unterstützen!

Checkliste Mangelprüfung

Risikominimierung für Schadensversicherer

  • Angaben zum korrekten Anlagenbetrieb nach DIN EN 62 446 (Betriebs-Handbuch)
  • Erhöhung der Betriebssicherheit durch Nachweis der regelmäßigen Wartung nach DIN EN 62 446
  • Montage von Hinweisschildern zur Notabschaltung für die Feuerwehr
  • Störungs-Früherkennung und Brandvermeidung
  • Beherrschbare und damit versicherbare Risiken

 

 

 


Erprobung gemäß DIN VDE 0100

Projektbegleitende Gutachten

  • frühzeitige Einbindung eines unabhängigen Sachverständigen als Interessenvermittler zwischen Projektentwicklern, Herstellern, Eigentümern, Betreibern und Investoren
  • ggf. Schiedsgutachten mit gemeinschaftlicher Beauftragung

 

 

 


3D-Simulation für Renditeberechung
Minderertrag aufgrund von Moduldefekten

Investitionsschutz für Eigentümer und Teilhaber

In der Due Diligence Phase:

  • Einhaltung der Bauvorschriften/LBO
  • Realistische Ertragsprognose
  • Auswahl und Auslegung der Komponenten entsprechen allg. anerkannten Regeln der Technik
  • Nachweis von Schutzeinrichtungen (Notabschaltung, BSA, Überspannungsschutz)

Bei Verdacht vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung:

  • Befundtatsachenerhebung zur Geltendmachung von ggf. vorhandenen Sach- oder Rechtsmängeln

Im stationären Betrieb:

  • Vermeidung von Minderertrag
  • keine unplanmäßigen Abschaltungen/Ertragsausfall

 

 


Sachverständiger für Photovoltaik-Anlagen

Geprüft durch die unabhängige Personenzertifizierstelle PersCert TÜV des TÜV Rheinland im Jahre 2012

Grundlage:

  • DIN EN ISO 17024 als weltweit anerkanntes Regelwerk der Personenzertifizierung
  • vereinheitlichte Arbeitsweise von Zertifizierungsstellen
  • internationale Vergleichbarkeit & Anerkennung des Zertifikates

Dadurch Nachweis von Sachkunde in den Bereichen

  • Fachgerechte Planung, Ertragsprognose und Installation von Photovoltaik Anlagen
  • Elektroinstallation und Inbetriebnahme
  • Baurecht, Normen, allgemein anerkannte Regeln der Technik
  • Sachverständigenwissen