Sachverständiger / Fachgebiete
VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen
Die Anerkennung wurde gemäß Vds-Richtlinie VdS 2228 von der VdS-Zertifizierungsstelle ausgesprochen und wird durch ein Zertifikat dokumentiert. VdS-anerkannte Sachverständige werden in einem Verzeichnis (VdS 2507) geführt.
Wird Anspruch auf Überprüfung von elektrischen Anlagen im Rahmen der technischen Risikobewertung durch den Versicherer erhoben, sind die entsprechenden Bestimmungen im Versicherungsvertrag zu beachten. Dort kann die Prüfung der elektrischen Anlagen durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen (Klausel 3602 Elektrische Anlagen) vereinbart werden.
Die Qualifikation muss durch eine Prüfung gemäß Prüfungsordnung (VdS 2506) bei der VdS-Zertifizierungsstelle nachgewiesen werden.
Sachverständiger für Photovoltaik-Anlagen
Geprüft im Jahr 2012 durch die unabhängige Personenzertifizierstelle PersCert TÜV des TÜV Rheinland
Grundlage:
- DIN EN ISO 17024 als weltweit anerkanntes Regelwerk der Personenzertifizierung
- vereinheitlichte Arbeitsweise von Zertifizierungsstellen
- internationale Vergleichbarkeit & Anerkennung des Zertifikates
Dadurch Nachweis von Sachkunde in den Bereichen
- Fachgerechte Planung, Ertragsprognose und Installation von Photovoltaik Anlagen
- Elektroinstallation und Inbetriebnahme
- Baurecht, Normen, allgemein anerkannte Regeln der Technik
- Sachverständigenwissen